Tarif 595
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Tarif 595 für die Abrechnung gesundheitsfördernder Leistungen verbindlich.
Das bedeutet für Sie:
- Rechnungen nur noch im Standard XML 5.0
- Eigene Rechnungen und Abo-Bestätigungen sind nicht mehr zulässig
- Eine Softwarelösung ist zwingend erforderlich
Mit swimly steht Ihnen eine Lösung zur Verfügung, die speziell für Schwimmschulen und Aqua-Fitness Anbieter entwickelt wurde.
Als Kooperationspartner konnten wir die Bedürfnisse der Anbieter einbringen nach einer praxisbezogenen, unkomplizierten und ganzheitlichen Lösung - sei es für die Verwaltung der Kurse, die Wiederanmeldung oder die Rechnungsstellung.
Ziel ist es, weniger Zeit in die Administration zu verschwenden und mehr profitable Zeit am Beckenrand verbringen zu können.
Als zertifizierter Anbieter erhalten Sie zudem bessere Konditionen und eine bessere Sichtbarkeit der Kursangebote.
✔ Automatische Abrechnung nach Tarif 595 (inkl. XML 5.0)
✔ Kurse, Teilnehmende und Administration an einem Ort
✔ Weniger manuel...
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Tarif 595 für die Abrechnung gesundheitsfördernder Leistungen verbindlich.
Das bedeutet für Sie:
- Rechnungen nur noch im Standard XML 5.0
- Eigene Rechnungen und Abo-Bestätigungen sind nicht mehr zulässig
- Eine Softwarelösung ist zwingend erforderlich
Mit swimly steht Ihnen eine Lösung zur Verfügung, die speziell für Schwimmschulen und Aqua-Fitness Anbieter entwickelt wurde.
Als Kooperationspartner konnten wir die Bedürfnisse der Anbieter einbringen nach einer praxisbezogenen, unkomplizierten und ganzheitlichen Lösung - sei es für die Verwaltung der Kurse, die Wiederanmeldung oder die Rechnungsstellung.
Ziel ist es, weniger Zeit in die Administration zu verschwenden und mehr profitable Zeit am Beckenrand verbringen zu können.
Als zertifizierter Anbieter erhalten Sie zudem bessere Konditionen und eine bessere Sichtbarkeit der Kursangebote.
✔ Automatische Abrechnung nach Tarif 595 (inkl. XML 5.0)
✔ Kurse, Teilnehmende und Administration an einem Ort
✔ Weniger manueller Aufwand, weniger Fehler
✔ Zusätzliche Sichtbarkeit über den swimly-Marktplatz
👉 So erfüllen Sie die neuen Anforderungen ohne technischen Mehraufwand – und gewinnen gleichzeitig Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Was genau ist der Tarif 595?
Im Schweizer Gesundheitswesen steht eine bedeutende administrative Neuerung bevor: Ab dem 1. Januar 2027 wird der Tarif 595 zum verbindlichen Abrechnungsstandard für alle Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
Was genau ist der Tarif 595?
Der Tarif 595 ist das Pendant zum bereits etablierten Tarif 590 (der für komplementärmedizinische Behandlungen genutzt wird). Während Letzterer für Therapeuten gilt, regelt der Tarif 595 die Abrechnung für präventive Angebote wie:
-
Fitnesscenter-Mitgliedschaften
-
Gruppenkurse (Yoga, Pilates, Rückentraining etc.)
-
Personal Training
-
Ernährungsberatung zur Prävention
Was ändert sich ab 2027?
Bisher gab es für die Rückerstattung von Präventionsbeiträgen durch die Zusatzversicherungen (nach VVG) keine einheitliche Form. Oft reichten einfache Quittungen oder handschriftliche Bestätigungen aus. Das ändert sich grundlegend:
-
Einheitlicher Standard: Alle Abrechnungen müssen zwingend gemäss der Tarifstruktur 595 erstellt werden.
-
Digitalisierung (XML 5.0): Belege müssen in einem maschinenlesbaren XML-Format erstellt werden. Dies ermöglicht den Krankenkassen eine automatisierte und damit effizientere Verarbeitung.
-
Verbindlichkeit: Für Anbieter mit einer Qualitop-Zertifizierung ist die Umstellung bis Anfang 2027 obligatorisch. Ohne diesen Standard werden die Versicherer die Kostenbeteiligungen künftig voraussichtlich ablehnen.
Im Schweizer Gesundheitswesen steht eine bedeutende administrative Neuerung bevor: Ab dem 1. Januar 2027 wird der Tarif 595 zum verbindlichen Abrechnungsstandard für alle Leistungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.
Was genau ist der Tarif 595?
Der Tarif 595 ist das Pendant zum bereits etablierten Tarif 590 (der für komplementärmedizinische Behandlungen genutzt wird). Während Letzterer für Therapeuten gilt, regelt der Tarif 595 die Abrechnung für präventive Angebote wie:
-
Fitnesscenter-Mitgliedschaften
-
Gruppenkurse (Yoga, Pilates, Rückentraining etc.)
-
Personal Training
-
Ernährungsberatung zur Prävention
Was ändert sich ab 2027?
Bisher gab es für die Rückerstattung von Präventionsbeiträgen durch die Zusatzversicherungen (nach VVG) keine einheitliche Form. Oft reichten einfache Quittungen oder handschriftliche Bestätigungen aus. Das ändert sich grundlegend:
-
Einheitlicher Standard: Alle Abrechnungen müssen zwingend gemäss der Tarifstruktur 595 erstellt werden.
-
Digitalisierung (XML 5.0): Belege müssen in einem maschinenlesbaren XML-Format erstellt werden. Dies ermöglicht den Krankenkassen eine automatisierte und damit effizientere Verarbeitung.
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Verbindlichkeit: Für Anbieter mit einer Qualitop-Zertifizierung ist die Umstellung bis Anfang 2027 obligatorisch. Ohne diesen Standard werden die Versicherer die Kostenbeteiligungen künftig voraussichtlich ablehnen.
Was ist Swimly?
Swimly ist eine ausbildungsneutrale Plattform für Schwimmschulen, Aqua-Fitness- und Wassersport-Anbieter in der ganzen Schweiz.
Sei dabei und profitiere vom zusätzlichen Vertriebskanal und einer Softwarelösung, welche dir deine Administration massiv erleichtert.
Auf Swimly kannst du:
- Kurse online veröffentlichen und direkt buchbar machen
- Teilnehmerlisten, Zahlungen und Wartelisten automatisch verwalten
- Teilnehmende mit wenigen Klicks informieren
- Anwesenheiten digital erfassen, auch direkt am Beckenrand
- Kurse einfach mit den Grundlagentests oder dem Levelsystem verknüpfen
So hast du von deinen regulären Kursen, Spontankursen in den Ferien bis zu Einzelunterricht, alles zentral an einem Ort.
Keine Zettelwirtschaft und keine unübersichtlichen Excel-Listen mehr.
Mehr Informationen zu Swimly findest du hier.