Brauchen Sie Musik?
Hoffentlich! Denn Musik motiviert, hebt die Stimmung, treibt an, unterstützt die Bewegung. Kurz: Ohne Musik ist die Aqua-Fitness eine halbe Sache, fad und langweilig.
Wer schützt die Urheberrechte an Musik?
Die Freude an der Musik haben wir den Komponisten, Interpreten und Produzenten zu verdanken. Sie beanspruchen verständlicherweise Urheberrechte an ihren Musikstücken. Die SUISA ist die Organisation, welche die Interessen der Urheber wahrnimmt.
Unterrichten Sie illegal Aqua-Fitness?
Wenn Sie in Ihrem Training oder Kurs Musik verwenden, egal ob Sie sie selbst aufgenommen, auf einer Streaming-Plattform (z.B. Spotify) ein Abo gelöst haben oder anderweitig gekauft haben.
Der Kauf der Musik oder die Abogebühr beinhaltet nicht das Recht, die Musik öffentlich – zum Beispiel für eine Aqua-Fitness-Lektion – abzuspielen. Vergleichbar ist der Kauf eines Spielfilms, der zwar zuhause mit Freunden angeschaut werden darf, nicht aber beim kostenpflichtigen Dorfkino-Abend.
Günstiger Musik-Tarif
swimsports hat mit der SUISA einen Kollektiv-Vertrag ausgehandelt. So können wir Ihnen einen günstigen Preis bieten und Ihnen die administrativen Umtriebe wie Anmeldung und Abrechnung mit der SUISA ersparen.
Brauchen Sie Musik?
Hoffentlich! Denn Musik motiviert, hebt die Stimmung, treibt an, unterstützt die Bewegung. Kurz: Ohne Musik ist die Aqua-Fitness eine halbe Sache, fad und langweilig.
Wer schützt die Urheberrechte an Musik?
Die Freude an der Musik haben wir den Komponisten, Interpreten und Produzenten zu verdanken. Sie beanspruchen verständlicherweise Urheberrechte an ihren Musikstücken. Die SUISA ist die Organisation, welche die Interessen der Urheber wahrnimmt.
Unterrichten Sie illegal Aqua-Fitness?
Wenn Sie in Ihrem Training oder Kurs Musik verwenden, egal ob Sie sie selbst aufgenommen, auf einer Streaming-Plattform (z.B. Spotify) ein Abo gelöst haben oder anderweitig gekauft haben.
Der Kauf der Musik oder die Abogebühr beinhaltet nicht das Recht, die Musik öffentlich – zum Beispiel für eine Aqua-Fitness-Lektion – abzuspielen. Vergleichbar ist der Kauf eines Spielfilms, der zwar zuhause mit Freunden angeschaut werden darf, nicht aber beim kostenpflichtigen Dorfkino-Abend.
Günstiger Musik-Tarif
swimsports hat mit der SUISA einen Kollektiv-Vertrag ausgehandelt. So können wir Ihnen einen günstigen Preis bieten und Ihnen die administrativen Umtriebe wie Anmeldung und Abrechnung mit der SUISA ersparen.
https://www.swimsports.ch/produkt/suisa-gebuehren
Was ist Ihnen der Musikgenuss Wert?
Die SUISA-Gebühren werden pro im Kalenderjahr voraussichtlich gehaltenen Lektionen erhoben und sind nach der Dauer des Musikeinsatzes pro Lektion abgestuft:
Kategorie 1
Während mehr als 50 % der Lektion wird Musik eingesetzt: Fr. 1.15 pro Lektion.
Kategorie 2
Während weniger als 50 % der Lektion wird Musik eingesetzt: 70 Rp. pro Lektion.
Berechnungsbeispiel
Wenn Sie während mehr als der Hälfte der Lektion Musik einsetzen (Kategorie 1) und 2 Lektionen pro Woche während 40 Wochen pro Jahr unterrichten (restliche 12 Wochen kein Kurs wegen Schulferien), bezahlen Sie 2 x 40 x Fr. 1.15 = Fr. 92.– pro Jahr
Wie verwenden Sie legal Musik?
Sie "bestellen" über die Homepage von swimsports die Bezahlung der SUISA-Gebühren und bekommen umgehend per Mail eine Rechnung zugestellt. Nach Eingang Ihrer Zahlung bekommen Sie die Bestätigung Ihrer bezahlten SUISA-Gebühren für das Kalenderjahr.
Mit dem Begleichen der SUISA-Gebühren haben Sie für das laufende Kalenderjahr das Recht, „Musik zum Unterricht . . . aufzuführen und Musik auf eigene Tonträger aufzunehmen“ (Zitat aus dem Vertrag SUISA – swimsports).
Mit der Bezahlung der SUISA-Gebühren können Sie Ihre Kursteilnehmenden mit gutem Gewissen mit Musik bei Laune halten – und vermeiden teure Bussen!