SUISA-Gebühren mit mehr als 50% Musik

SUISA-Gebühren mit mehr als 50% Musik
SUISA Gebühren
SKU
SUISA1.20

Brauchst du Musik?
Hoffentlich! Denn Musik motiviert, hebt die Stimmung, treibt an, unterstützt die Bewegung. Kurz: Ohne Musik ist die Aqua-Fitness eine halbe Sache, fad und langweilig.

Wer schützt die Urheberrechte an Musik?
Die Freude an der Musik haben wir den Komponisten, Interpreten und Produzenten zu verdanken. Sie beanspruchen verständlicherweise Urheberrechte an ihren Musikstücken. Die SUISA ist die Organisation, welche die Interessen der Urheber wahrnimmt.

Unterrichtest du illegal Aqua-Fitness?
Wenn du in deinem Training oder Kurs Musik verwendest, bist du verpflichtet, SUISA-Gebühren zu bezahlen, egal ob du sie selbst aufgenommen, auf einer Streaming-Plattform (z.B. Spotify) ein Abo gelöst oder anderweitig gekauft hast.

Der Kauf der Musik oder die Abogebühr beinhaltet nicht das Recht, die Musik öffentlich – zum Beispiel für eine Aqua-Fitness-Lektion – abzuspielen. Vergleichbar ist der Kauf eines Spielfilms, der zwar zuhause mit Freunden angeschaut werden darf, nicht aber beim kostenpflichtigen Dorfkino-Abend.

Günstiger Musik-Tarif
swimsports hat mit der SUISA einen Kollektiv-Vertrag ausgehandelt. So können wir dir einen günstigen Preis bieten und dir die administrativen Umtriebe wie Anmeldung und Abrechnung mit der SUISA ersparen.

Was ist dir der Musikgenuss Wert?
Die SUISA-Gebühren werden pro im Kalenderjahr voraussichtlich gehaltenen Lektionen erhoben und sind nach der Dauer des Musikeinsatzes pro Lektion abgestuft:

Kategorie 1
Während mehr als 50 % der Lektion wird Musik eingesetzt:
Fr. 1.20 pro Lektion.

Kategorie 2
Während weniger als 50 % der Lektion wird Musik eingesetzt:
75 Rp. pro Lektion.

Berechnungsbeispiel
Wenn du während mehr als der Hälfte der Lektion Musik einsetzt (Kategorie 1) und 2 Lektionen pro Woche während 40 Wochen pro Jahr unterrichtest (restliche 12 Wochen kein Kurs wegen Schulferien), bezahlst du 2 x 40 x Fr. 1.20 = Fr. 96.– pro Jahr.

Wie verwendest du legal Musik?
Du "bestellst" über die Homepage von swimsports die Bezahlung der SUISA-Gebühren und bekommst umgehend per Mail eine Rechnung zugestellt. Nach Eingang deiner Zahlung bekommst du die Bestätigung deiner bezahlten SUISA-Gebühren für das Kalenderjahr.

Mit dem Begleichen der SUISA-Gebühren hast du für das laufende Kalenderjahr das Recht, „Musik zum Unterricht . . . aufzuführen und Musik auf eigene Tonträger aufzunehmen“ (Zitat aus dem Vertrag SUISA – swimsports).

Mit der Bezahlung der SUISA-Gebühren kannst du deine Kursteilnehmenden mit gutem Gewissen mit Musik bei Laune halten – und vermeidest teure Bussen!

Preis
CHF 1.20
inkl. MwSt.